Verrechnung

Als Wahlarzt habe ich keine Verträge mit den Krankenkassen.
Für meine Leistungen stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, die Sie mit Erlagschein (bzw. E-banking) bezahlen.
Diese Honorarnote können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse und/oder Ihrer Zusatzversicherung einreichen.
Einen gewissen Anteil der Honorarnote können Sie rückerstattet bekommen.Dieser Betrag ist je nach Krankenkasse und Versicherung unterschiedlich.